Das Bieterverfahren – eine alternative zum klassischen Verkauf
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, für den besteht eventuell mit Hilfe von einem Bieterverfahren die Möglichkeit, einen höheren Preis zu erzielen, als dies mit einem normalen Immobilienverkauf der Fall wäre. Dabei stehen viele Verkäufer von einer Immobilie vor dem Problem, zu welchem Preis soll das Haus oder die Wohnung angeboten werden. Wenn der Verkäufer der Immobilie den Preis sehr hoch ansetzt, findet er eventuell nie den richtigen Käufer. Ebenfalls ist es für den Verkäufer der Immobilie schlecht, wenn der Verkaufspreis zu niedrig ist und er hätte beim Verkauf mehr erwirtschaften können.
Bei einem solchen Bieterverfahren werden von den potentiellen Käufern für eine Immobilie Gebote (vergleichbar mit der Auktion) abgegeben. Hier gibt es im Vorfeld oftmals keinen vorher festgelegten Mindestpreis. Die Bieter sollen hier ihre Entscheidung unbeeinflusst treffen. Aufgrund der größeren Anzahl von Bietern entsteht eine Wettbewerbssituation, welche dann auch die Höhe des Kaufpreises (Anstieg des Kaufpreises) beeinflusst. Somit bildet sich dann der Immobilienpreis über den Markt. Der Preis wird folglich von den Geboten der Kaufinteressenten beeinflusst.
Der Ablauf bei diesem Verfahren bei Immobilie verkaufen
Dabei ist bei diesem Verfahren der erste Schritt vergleichbar wie beim normalen Verkauf, und zwar wird die Immobilie zunächst bewertet und dann inseriert. Dabei gibt es jedoch keine feste Preisangabe. Hier muss dann der Makler oder der Verkäufer in der Anzeige anmerken, dass es sich um einen Immobilienverkauf im Bieterverfahren handelt.
Häufig wird in der Anzeige auch ein fester Besichtigungstermin angegeben. Zu diesem Termin können dann die Interessenten die Immobilie vor Ort besichtigen. Teilweise ist es möglich, dass hier individuelle Termine vereinbart werden können. Außerdem wird dann für die Interessenten vom Makler oder vom Verkäufer ein Immobilienexposé für die Immobilie erstellt, in dem alle relevanten Informationen und Daten enthalten sind.
Je mehr Interessenten zu dem vereinbarten Besichtigungstermin kommen, umso besser für den Verkäufer. Eine Folgewirkung aufgrund des erhöhten Zuspruches kann sein, dass diverse Interessenten tatsächlich Kaufabsichten haben und somit viele Gebote abgegeben werden, die den Preis wahrscheinlich in die Höhe treiben.
Im nächsten Schritt können die Interessenten nach der Besichtigung ihr Angebot für die Immobilie abgeben. Dazu gibt es dann eine bestimmte Frist, die vom Makler oder Verkäufer im Vorfeld festgelegt worden ist. Normalerweise sind das zwischen 2 bis 4 Wochen. In diesem Zeitraum muss dann der Interessent sein Angebot abgeben. Dabei ist es sinnvoll, dass die Angebotsabgabe bei dieser Vorgehensweise schriftlich erfolgt.
Wenn ein solches Bieterverfahren online abläuft, wird das Angebot per Internet abgegeben. Auch hier erhalten die Interessenten nach der Besichtigung einen bestimmten Termin genannt, bis zu welchem Datum auf einer Plattform im Internet ein Gebot abgegeben werden sollte. Dabei beträgt die Frist für die Angebotsabgabe in dieser Form normalerweise nur einige Stunden.
Im nächsten Schritt muss dann der Verkäufer und Eigentümer der Immobile entscheiden, ob er das höchste Gebot annimmt, ablehnt oder auf der Grundlage des Gebotes mit dem Interessenten nochmals verhandelt. Wenn sich der Immobilienverkäufer für ein Angebot entscheidet, muss beim Interessenten weiterhin die Kaufbereitschaft vorhanden sein. Wenn dies dann der Fall ist, erfolgt der rechtskräftige Verkauf der Immobilie über den Notar. Eine Finanzierungsbestätigung über eine beantragte Immobilienfinanzierung sollte der Käufer dann im besten Fall vorlegen können.