Eine Ferienwohnung an der Ostsee ist für viele ein Traum. Schließlich ist die Ostseeregion eine der beliebtesten Urlaubsregionen in Deutschland. Die Preise sind, je nach Lage, Beschaffenheit und Ausstattung des jeweiligen Hauses unterschiedlich. Wer eine Ferienwohnung verkaufen möchte, sollte daher mit Bedacht vorgehen, um einen guten Preis zu erzielen. Hier mochten wir eine kurze Anleitung geben, wie ein Hausverkauf an der Ostsee im Idealfall ablaufen sollte.
Termin mit einem Makler machen
Egal, ob es sich um ein freistehendes Haus, ein Reihenhaus oder eine Wohnung in einer Stadtvilla handelt, Immobilienmakler wissen am besten, wie man bei einem Verkauf einer Ferienwohnung vorgeht. Sie kennen den Markt und wissen, welcher Kaufpreis sich für ein Objekt erzielen lässt. Ein guter Makler in der Region, wird im Regelfall auch schon über eine Kartei mit Interessenten verfügen, die für die Ferienwohnung infrage kommen.
Verkaufsunterlagen vorbereiten
Wer eine Ferienwohnung verkaufen möchte, muss zunächst einmal eine Reihe von Unterlagen der Wohnung zusammenstellen. Auch hierbei ist der Makler behilflich, allerdings muss ihm für das Beantragen von Unterlagen, etwa beim Grundbuch, Kataster- oder Bauamt eine Vollmacht ausgestellt werden. Benötigte Unterlagen sind in der Regel der Grundbuchauszug, ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster, der Energieausweis, gegebenenfalls ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Bauzeichnungen und bei Vorhandensein auch Mietverträge sowie eine Auskunft vom Finanzamt, in der bestätigt wird, dass keine offenen Steuerschulden bestehen.
Von der Ferienwohnung sollten dann auch geeignete Fotos gemacht werden, sodass sich Interessenten ein Bild von dem Objekt machen können. Bei den Fotos sollte man sich sehr viel Mühe geben, denn soll schließlich etwas verkauft und ein guter Preis erzielt werden. Schlussendlich kann dann mit den professionellen Immobilienfotos und den Angaben aus den Unterlagen der Ferienwohnung ein Exposé erstellt werden. Auch hier ist viel Sorgfalt gefragt.
Das Exposé mit den Angaben und Beschreibungen zum Haus und den Fotos geben dem Kaufinteressenten einen ersten Eindruck von der Ferienwohnung, der auch darüber entscheidet, ob Interesse besteht und die Bereitschaft vorhanden ist, den geforderten Kaufpreis zu zahlen. Das Exposé sollte auch alle wichtigen Extras aufzählen, um die Einzigartigkeit der Ferienwohnung herauszustellen.
Die ersten Interessenten sind da
Es wird meist nicht lange dauern, bis sich die ersten Interessenten für die Ferienwohnung melden. Der Immobilienmakler wird die Anfragen entgegennehmen und die Fragen der Interessenten beantworten. Falls Rückfragen auftauchen, wird sich der Makler beim Verkäufer melden, ansonsten nimmt er dem Verkäufer einen Großteil der Arbeit ab.
Besichtigungstermine vereinbaren
Falls sich ein Interessent besonders für die Ferienwohnung interessiert, wird er sie auch baldmöglichst sehen und einen Besichtigungstermin vereinbaren wollen. Verkäufer können sich entscheiden, ob sie bei dem Termin selbst mit dabei sein wollen, um sich ein Bild vom Interessenten zu machen. Zum Zeitpunkt der Besichtigung sollte die Ferienwohnung, eigentlich selbstverständlich, sauber sein und sich in einem guten Zustand befinden, wenn ein möglichst hoher Preis erzielt werden soll. So könnte beispielsweise auch ein professionelles Home Staging als verkaufsfördernde Maßnahme eingesetzt werden.
Kaufvertrag abschließen
Der Immobilienmakler wird auch die Kaufverhandlungen entsprechend den Vorgaben des Verkäufers der Ferienwohnung führen und versuchen, das optimale Ergebnis zu erzielen. Ist alles endverhandelt, kann ein Termin beim Notar vereinbart werden, bei dem auch der Verkäufer mit anwesend sein muss, da Käufer und Verkäufer den Vertrag persönlich unterschreiben müssen.
Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, muss der Käufer den Kaufpreis überweisen. Die Überweisung kann auch an den Notar gehen, der den Kaufpreis an den Verkäufer weiterleitet. Die Rechnungen für den Notar, die Grunderwerbssteuer, und die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch sind normalerweise vom Käufer zu tragen. Bei der Maklerprovision kommt es ganz darauf an, was vereinbart wurde. Möglicherweise kommt eine Provisionsteilung infrage, etwa wenn der Makler auch schon vom Käufer beauftragt wurde, eine geeignete Ferienwohnung zu finden.